Bundesamt für Strassen ASTRA - Filiale WinterthurWinterthur
NEB N23/04 Amriswil Weinfelderstrasse, PV Tiefbau
Projektverfasser (PV) und Bauleitung (öBL) der Phasen Massnahmenprojekt MP bis Realisierung, inkl. Gesamtleitung. Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Unterlagen.
Civil Engineering Design, Construction Supervision
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesamt für Strassen ASTRA - Filiale Winterthur
- Published:
- September 02, 2026
- Deadline:
- October 12, 2026
- Topic:
- Civil Engineering Design
Tender description
Projektverfasser (PV) und Bauleitung (öBL) der Phasen Massnahmenprojekt MP bis Realisierung, inkl. Gesamtleitung. Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Unterlagen.
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Office fédéral des routes OFROU, Division Infrastructure routière Ouest, filiale Estavayer-le-LacEstavayer-le-LacDeadline: Sep 28Die Unterhaltsverantwortung für den Abschnitt N18 «Delémont–Soyhières» (TE 61) wurde am 1. Januar 2020 vom ASTRA übernommen (NEB-Abschnitt). Der Abschnitt Delémont–Soyhières mit einer Gesamtlänge von zirka 7.3 km kann in drei Sektoren unterteilt werden: den ausserorts gelegenen Sektor zwischen km 0.00 und 0.86, den innerorts gelegenen Sektor zwischen km 0.86 und 2.43 sowie den ausserorts gelegenen Sektor zwischen km 2.43 und 7.29. Es handelt sich um eine Nationalstrasse 3. Klasse, für die ein Unterhaltsprojekt vom Typ UPlaNS mit punktuellen Ausbaumassnahmen vorgesehen ist. Alle Fachbereiche (K, T/G, T/U, BSA und Lärmschutz entlang der Nationalstrassen) sind von dem Projekt betroffen. Der vorliegende Auftrag betrifft die Leistungen als Projekverfasser (PV) und örtlicher Bauleitung (öBL) für die Tiefbauarbeiten im Abschnitt S2&S3 des Projekts „UPlaNS N18 Delémont-Soyhières“. Umfassen die folgenden Phasen: Ausführungsprojekt - Massnahmenkonzept (AP-MK) bis Inbetriebnahme/Abschluss.Projektverfasser Bahnhof Marin Epagnier
BLS AG - Finance & SCM - Strategische BeschaffungBernDeadline: Oct 22Projektvorstellung - Modul 1: Neubau Bahnhof Marin-EpagnierDer Bahnhof Marin-Epagnier an der Strecke Bern – Neuenburg weist einen erheblichen Erneuerungsbedarf auf. Die bestehenden Publikumsanlagen erfüllen die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie des Perronnutzlängenstandards nicht. Im Rahmen des Projekts soll der Bahnhof mit zwei Aussenperrons, einer Perronnutzlänge von 220 m und einer neuen Personenunterführung zu einer normkonformen Verkehrsdrehscheibe weiterentwickelt werden. Leistungsumfang - Modul 1Der Gesamtleiter Bau ist zuständig für die Ingenieurbearbeitung aller Gleistrassen-, Strassen- und Tiefbauarbeiten (inklusive Entwässerungen, Kunstbauten und Tragkonstruktionen).Der Auftrag umfasst folgende Teilphasen gemäss Art. 3.2 Ordnung SIA 103/2020:- Phase 31: Vorprojekt- Phase 32: Bauprojekt (Option)- Phase 33: Bewilligungsverfahren / Auflageprojekt (Option)- Phase 41: Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag (Option)- Phase 51: Ausführungsprojekt (Option)- Phase 52: Ausführung (öBL Optional) (Option)- Phase 53: Inbetriebnahme, Abschluss (Option) Die Anbieterin übernimmt gemäss Art. 3.3 und 3.4 Ordnung SIA 103/2020 die Aufgaben im Leistungsbereich der Gesamtleitung, Fachplanung und der Bauleitung (Option). Nicht Bestandteil des Mandates ist die Oberbauleitung. Die BLS behält sich vor, die Bauleitung des Projektes selbst zu übernehmen.Die Leistungen der Fachdienste und deren Beauftragte sind zeitlich mit seinen eigenen Fachleistungen zu koordinieren (koordiniertes Arbeitsprogramm). Die Honorarstunden für die Phasen 32 bis 53 wurden vom Bauherrn geschätzt und dürfen im Rahmen der Ausschreibung nicht geändert werden. Sie werden am Ende des Vorprojekts neu eingeschätzt. Nach Abschluss des Vorprojekts behält sich der Bauherr das Recht vor, die Projektorganisation zu ändern. (Option) Projektvorstellung - Modul 2: Stellwerkersatz Marin-EpagnierIm Rahmen des Bahnhofs- und BehiG-Projekts ist in Marin-Epagnier die Erneuerung der Stellwerkanlage vorgesehen. Aufgrund des erhöhten Rangieraufkommens am Standort bietet eine vorgezogene Inbetriebnahme der neuen Stellwerkanlage bis 2030 die Möglichkeit, die betriebliche Sicherheit frühzeitig zu erhöhen. Durch die Installation von Zwergsignalen können Rangierfahrten besser gesichert und das Sicherheitsniveau im täglichen Betrieb deutlich verbessert werden. Leistungsumfang Modul 2Der Gesamtleiter Bau ist zuständig für die Ingenieurbearbeitung aller Tiefbauarbeiten (inklusive Entwässerungen, Kunstbauten und Tragkonstruktionen).Der Auftrag umfasst folgende Teilphasen gemäss Art. 3.2 Ordnung SIA 103/2020:- Phase 32: Bauprojekt - Phase 33: Bewilligungsverfahren / Auflageprojekt- Phase 41: Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag- Phase 51: Ausführungsprojekt- Phase 52: Ausführung (öBL Optional)- Phase 53: Inbetriebnahme, AbschlussDie Anbieterin übernimmt gemäss Art. 3.3 und 3.4 Ordnung SIA 103/2020 die Aufgaben im Leistungsbereich der Gesamtleitung, Fachplanung und der Bauleitung (Option). Nicht Bestandteil des Mandates ist die Oberbauleitung. Die BLS behält sich vor, die Bauleitung des Projektes selbst zu übernehmen. (Option)ZEIII (km 27,15 – 30,21) + ZE IV (km 26,60 – 27,15) WRS - WREP ZEIII + IV und straßenbaul. Pl. der Betriebsumkehr Gr. a. Br.
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft vertreten durch die ASFINAG Maut Service GmbHWienDie betreffenden Entwässerungsabschnitte ZEIII (km 27,15 – 30,21) und IV (km 26,60 – 27,15) hatte eine wasserrechtliche Genehmigung bis 31.10.2022. Es wurde rechtzeitig um eine kurzfristige Wiederverleihung angesucht. Das Verfahren ist derzeit noch anhängig. Da die Anlagen aber nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, müssen die Anlagen mittelfristig erneuert werden. Um die Anlagen in den Abschnitten auf Stand der Technik zubringen, wurden für die gesamte A13 die Bescheide erhoben, der Bestand dokumentiert und eine wasserrechtliches Sanierungskonzept (2023) ausgearbeitet und der Behörde übermittelt. Nunmehr sind für die Entwässerungsabschnitte ZEIII und IV je eine wasserrechtliche Genehmigung zu erwirken. Weiters ist die Betriebsumkehr im Bereich Tankstellen Gries am Brenner straßenbaulich zu planen und im Einreichprojekt zu berücksichtigen.Neubau eines zentralen Retentionsbodenfilters (RBF) am RÜB „Alte Kläranlage“ in 76467 Bietigheim
Gemeindeverwaltung BietigheimBietigheimDeadline: Sep 21Die Gemeinde Bietigheim betreibt weite Teile ihres öffentlichen Entwässerungsnetzes im Mischsystem. Bei Niederschlagsereignissen werden die anfallenden Mischwasserüberläufe über verschiedene Mischwasserentlastungsbauwerke in den Schmiedbach eingeleitet. Der Schmiedbach ist Bestandteil des Federbachsystems, das aufgrund einer Vielzahl von Einleitungen aus den angrenzenden Kommunen erheblich belastet ist. Das Gewässersystem weist nach der aktuellen Bewertung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowohl hinsichtlich des chemischen als auch des ökologischen Zustands erhebliche Defizite auf. Diese sind im Wesentlichen auf die Einleitungen aus den Abwasseranlagen, insbesondere aus den Mischwassersystemen der am Federbachsystem gelegenen Gemeinden, zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund sind auslaufende bzw. neu zu erteilende wasserrechtliche Einleiterlaubnisse ohne die Ergebnisse der von den Anrainergemeinden gemeinsam durch-zuführenden Untersuchungen zur Gewässerökologie und zur FFH-Verträglichkeit derzeit nicht genehmigungsfähig. Zur Sicherstellung des weiteren ordnungsgemäßen Betriebs der kommunalen Abwasseranlagen erließ das Landratsamt Rastatt im August 2022 eine Interimsanordnung zum vorläufigen Betrieb und zur Fortführung der öffentlichen Abwassereinleitungen aus dem Trenn- und Mischsystem des Einzugsgebiets Bietigheim in den Schmiedbach. Für die in den Ergänzungen zum Generalentwässerungsplan (GEP) 2015 sowie dessen Fortschreibungen definierten Ausbauzustände 2023, 2024 und 2030 sind entsprechend dieser Interimsanordnung konkrete abwassertechnische Emissions- und Immissionsmaßnahmen umzusetzen und in Betrieb zu nehmen. Diese Maßnahmen dienen insbesondere der Reduzierung der stofflichen und hydraulischen Belastungen des Schmiedbachs sowie der schrittweisen Verbesserung des Gewässerzustands und der Erreichung der Ziele der WRRL. Für den Ausbauzustand 2030 ist gemäß Interimsanordnung spätestens bis zum 31. Dezember 2028 ein neuer zentraler Retentionsbodenfilter (RBF) im Mischwassersystem am Regenüberlaufbecken (RÜB) „Alte Kläranlage“ zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Die Maßnahme ist Voraussetzung für die weitere Entwicklung des Gemeindegebiets und insbesondere vor der Erschließung der Baugebiete „Birkig, 3. und 4. Bauabschnitt“ sowie des Gewerbegebiets „Schelmenäcker (B8)“ umzusetzen. Der geplante Retentionsbodenfilter befindet sich unmittelbar neben dem bestehenden RÜB „Alte Kläranlage“. Die Planung hat die örtlichen Grundstücksverhältnisse sowie die vorhandene abwassertechnische Infrastruktur und die erforderlichen Schnittstellen zum bestehenden RÜB zu berücksichtigen. Auf Grundlage der zunächst erstellten Vorplanung des RBF wurden im weiteren Planungsverlauf zusätzliche Untersuchungen zur Dimensionierung und langfristigen Auslegung der Anlage durchgeführt. Dabei wurden neben den bereits absehbaren Entwicklungsflächen insbesondere die mögliche zusätzliche Erschließung des Bereichs entlang der B3 sowie weitere potenzielle Entwicklungsflächen im Gemeindegebiet berücksichtigt. Im Rahmen der weiteren Untersuchungen wurde deutlich, dass eine zukunftsfähige Auslegung des RBF die Berücksichtigung zusätzlicher Flächenreserven erfordert. Der Gemeinderat der Gemeinde Bietigheim hat sich daher für eine stufenweise Realisierung des Retentionsbodenfilters entschieden. Mit der ersten Ausbaustufe werden die bereits geplanten und absehbaren Entwicklungsgebiete berücksichtigt. Die zweite Ausbaustufe sieht die Erweiterung der Anlage um ein zusätzliches Filterbecken vor und berücksichtigt insbesondere den Flächenpuffer von rund 42,5 ha bis zur Gemarkungsgrenze entlang der B3. Die Aufteilung in zwei Ausbaustufen ermöglicht es, die zwingend erforderliche abwassertechnische Infrastruktur zunächst bedarfsgerecht für die konkret geplanten Entwicklungsgebiete her-zustellen und gleichzeitig die baulichen und räumlichen Voraussetzungen für eine spätere Erweiterung zu schaffen. Das Projekt befindet sich derzeit in Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Die Genehmigungsplanung wird durch das bereits mit der Planung (LPH 1 bis 4) beauftragte Ingenieurbüro fertiggestellt. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind daher die weiteren Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5 bis 9 der Ausbaustufe 1. Der Förderantrag soll aufgrund der zwischenzeitlich angepassten und erweiterten Planung nach erneuter Abstimmung mit dem Regierungspräsidium im kommenden Jahr eingereicht werden. Gleichzeitig soll ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die erforderlichen Planungs- und Vergabeschritte rechtzeitig durchgeführt und die bauliche Umsetzung so gesteuert werden kann, dass die Inbetriebnahme des RBF spätestens zum 31. Dezember 2028 erfolgen kann. Die Gesamtkosten für den stufenweisen Ausbau des Retentionsbodenfilters werden gemäß der aktuellen Kostenschätzung mit insgesamt 5.490.000,00 € brutto angesetzt. Die Kostenangaben basieren auf dem derzeitigen Planungsstand (Vorentwurfsplanung) und dienen als Grundlage für die weitere Planung, Vergabe und Umsetzung der Maßnahme. Nachfolgende Terminschiene ist geplant: Planungsbeginn: Im Anschluss der Vergabe, voraussichtlich ab Januar 2027; Abschluss LPH 5: Juli 2027; Baubeginn: August 2027; Inbetriebnahme: Ende 2028 Die Aufteilung der Kosten der Kostenschätzung in die Kostengruppen gliedert sich wie folgt auf: KG 300: 2.330.000 € brutto; KG 410: 505.000 € brutto; KG 480: 440.000 € brutto; KG 500 (inkl. Ausgleichsmaßnahmen): 360.000 € brutto. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen der Ausbaustufe 1 mit den Leistungsphasen 5-9 für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41ff. HOAI, Freianlagen gemäß §§ 38ff. HO-AI und der Technischen Ausrüstung mit den Anlagengruppe 1 (Hydraulik) und 8 (EMSR-Steuerung) nach §53 ff HOAI.Ingenieurleistungen zur Planung und Ausführung der Maßnahme Pumpwerk / Verbindungssammler Anstel
ErftverbandBergheimPumpwerk/Verbindungssammler Anstel: Ingenieurleistungen für Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung eines Ingenieurbauwerkes Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke, der technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie der Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021, weiterhin Leistungen für Geotechnik und örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen für die oben beschriebene Maßnahme. Die Ingenieurleistungen werden in Form eines Stufenvertrages für einzelne Leistungsphasen vergeben. Die Weiterführung der Leistungen ab Leistungsphase 7 steht unter dem Vorbehalt der Gewährung einer Zuwendung.
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